Wohnrecht (Miete) / 2.1 Gesetzliche Regelung ...
2019-6-28 · Vermietung nicht erlaubt, außer Eigentümer genehmigt. Zu einer Vermietung ist der Berechtigte nicht befugt. Die Vorschrift des § 553 Abs. 1 BGB zur Gebrauchsüberlassung an Dritte ist weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar. Jedoch ist eine Vermietung durch den Berechtigten möglich, wenn der Eigentümer zustimmt.